Alkohol im Straßenverkehr

1. Einführung

Alkohol am Steuer ist nach wie vor eine Hauptursache für Verkehrsunfälle. Zwar sind Alkoholunfälle, d.h. Unfälle, bei denen mindestens ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss steht, in den letzten 30 Jahren fast kontinuierlich gesunken, jedoch kamen auch im Jahr 2005 603 Menschen in Deutschland durch Unfälle ums Leben, bei denen Alkohol im Spiel war. Trotz des Rückgangs sterben in Deutschland immer noch ca. 11 % derjenigen, die einem Verkehrsunfall zum Opfer fallen, an den Folgen eines Alkoholunfalls, - das ist fast jeder neunte Unfalltote. Die Todesfälle bei Alkoholunfällen betreffen zu einem großen Teil Menschen, die selbst keinen Alkohol getrunken haben.

Deutschland hat in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr gestärkt. Die zulässige Höchstgrenze der Blutalkoholkonzentration (BAK) beim Führen von Fahrzeugen wurde an den europäischen Standard angeglichen. Im Jahr 1998 wurde die Obergrenze von 0,8 Promille auf 0,5 Promille abgesenkt. Darüber hinaus kann auch die Atemalkoholanalyse zur Prüfung eines überhöhten Alkoholkonsums herangezogen werden. Weitere alkoholpolitische Maßnahmen, wie das geplante Alkoholverbot für Fahranfänger, werden zu größerer Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert in ihrer Europäischen Alkohol Charta von 1995 alle Mitgliedsstaaten auf, umfassende alkoholpolitische Konzepte zu erarbeiten und Programme umzusetzen. Sie geht dabei u .a. von folgendem ethischen Prinzip aus:

Alle Bürger haben das Recht auf ein vor Unfällen, Gewalttätigkeit und anderen negativen Folgen des Alkoholkonsums geschütztes Familien-, Gesellschafts- und Arbeitsleben.

Die WHO benennt als wichtige alkoholpolitische Maßnahme:

Erlass und Durchführung von wirkungsvollen Gesetzen gegen Alkohol im Straßenverkehr.

2. Einfluss von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit

Alkoholkonsum wirkt sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Die körperlichen und psychischen Reaktionen auf Alkohol sind bei jedem Menschen graduell unterschiedlich. Sie hängen ab von der Höhe der Alkoholkonzentration im Blut, der Zeitspanne, innerhalb derer Alkohol getrunken wurde, dem Körpergewicht, der Magenfüllung sowie der körperlichen Konstitution und Verfassung. Die Gefahrenschwelle beginnt bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille. Der Gesetzgeber hat den Gefahrengrenzwert für relative Fahruntüchtigkeit auf 0,5 Promille festgelegt. Bei 1,1 Promille liegt der Grenzwert für die absolute Fahrunsicherheit.

Alkohol gelangt über den Blutkreislauf in den menschlichen Körper. Da Alkohol ein Nervengift ist und besonders in der zentralen Schaltstelle - dem Gehirn - wirkt, reagiert der gesamte Organismus. Neben als angenehm empfundenen Reaktionen, wie Euphorie oder stärkerem Selbstbewusstsein, führt Alkoholkonsum jedoch auch zu einer Reihe von negativen Wirkungen auf die psychische Verfassung des Einzelnen und die Leistungsfähigkeit seiner Sinne.

Alkohol lähmt die Nervenzellen und behindert so die Übermittlung von Informationen. Dies führt zu Fehlleistungen im Seh- und Gefühlszentrum sowie im Assoziationszentrum, welches Denken, Gedächtnis, Wille, Bewusstsein und Sprache steuert. Auch die Körperbewegungen werden verlangsamt.

Folgende Reaktionen lassen sich feststellen:

Körperliche Reaktionen:

Abnehmen der Reaktionszeit und Reaktionssicherheit
Störungen der Bewegungskoordination, überschießende Bewegungen
gestörter Gleichgewichtssinn
gestörtes Lage- und Raumgefühl
Sehvermögen wie:
  Einschränkung von Sehschärfe, räumliches Sehen und Dämmerungsehschärfe
  erhöhte Blendempfindlichkeit
  Gesichtsfeldeinschränkungen (Tunnelblick)
  Funktionsstörungen bis zum Doppelsehen
Wachheits-/Vigilanzstörungen

Psychische Reaktionen

allgemeine Enthemmung
gesteigerter Antrieb
erhöhte Reizbarkeit bis zur Aggressivität
Einschränkung des Kritikvermögens, Selbstüberschätzung, erhöhte Risikobereitschaft
Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
eingeschränkte Erfassung, Verarbeitung und Bewältigung komplexer Situationen

Berechnung der Blutalkoholkonzentration Die Berechnung der Alkoholkonzedntartion im Blut ist nur annäherungsweise möglich, da der Wert von verschiedenen Faktoren abhängt (s.o.). Man geht von folgenden Faustregeln aus:

Bei Männern: Getrunkener Alkohol in Gramm geteilt durch Körpergewicht in kg mal 0,7

Bei Frauen: Getrunkener Alkohol in Gramm geteilt durch Körpergewicht in kg mal 0,6

Pro Stunde baut der männliche Körper ca. 0,1 Promille Alkohol je kg Körpergewicht ab, der weibliche ca. 0,085 Promille

Typische Fahrfehler in Folge von Alkoholkonsum

Die oben genannten körperliche und psychischen Beeinträchtigungen durch Alkohol führen zu typischen Fahrfehlern alkoholisierter Fahrzeugführer. Verhängnisvolle Folgen des Fahrens unter Alkoholeinfluss sind u.a. überhöhte Geschwindigkeit, Fahren in Schlangenlinien, riskante Überholmanöver oder die Mitnahme von zu vielen Personen

Unfallrisiko

das alkoholbedingte Unfallrisiko ist schon bei 0,3 Promille BAK erhöht. Mit 0,5 Promille BAK ist das Risiko in einen Unfall verwickelt zu werden schon doppelt so hoch wie in nüchternem Zustand, bei 1,1 Promille 10 mal so hoch und bei 1,6 Promille 18 mal so hoch.

(Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
Dort finden Sie weitere InformationenInformationen zum Thema: Alkohol im Straßenverkehr.)

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