Alkohol und Jugendschutz: Verbote helfen doch nicht…?Das ist ein Satz, der im Zusammenhang mit jugendlichem Alkoholkonsum immer wieder von Erwachsenen zu hören ist. Es gibt jedoch ein Jugendschutzgesetz, das die Abgabe von Alkohol an Minderjährige zum Schutze der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen regelt. Und das ist auch gut so! Denn nur auf Basis der Vernunft und der Einsicht würde das nicht funktionieren. Das klappt ja nicht einmal bei Erwachsenen, wie sollte es da bei pubertierenden Jugendlichen ohne klare Regelungen deren Einhaltung auch überprüft werden gehen? Wenn man der Frage nachgeht, wer denn hier im Bedarfsfall zu kontrollieren ist, kommt man schnell nicht nur auf die „unvernünftigen“ Jugendlichen, sondern auch auf die Erwachsenen, die ihnen die alkoholischen Getränke zugänglich machen und verkaufen. In Gaststätten, in Getränkeshops, in Einzelhandelsgeschäften, an Tankstellen, Kiosken sowie den organisierten öffentlichen Exzessen wie Karneval und anderen Volksfesten. Nun mögen das einige Menschen für eine Art „Kavaliersdelikt“ halten, Alkohol „hin und wieder“ an Jugendliche abzugeben, den sie wegen ihres Alters noch nicht kaufen und trinken dürften. „Schließlich sehen die heute ja auch oft älter aus als sie sind“. Wenn man sich jedoch mit der Frage befasst, wieviel Umsatz die Alkoholwirtschaft mit Minderjährigen erzielt, wird schnell deutlich, dass es sich keineswegs um einen „Nebenmarkt“ handelt. Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme hat im Jahr 2007 eine Untersuchung hierzu durchgeführt. Hiernach konsumieren Schweizer Jugendliche jährlich alkoholische Getränke im Wert von ca. 180 Millionen Euro. 120 Millionen Euro Umsatz werden mit Jugendlichen erzielt, denen wegen ihres Alters diese alkoholischen Getränke gar nicht verkauft werden dürften. Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass Deutschland etwa zehnmal so viele Einwohner hat wie die Schweiz, dann kommen wir auf einen Jahresumsatz der deutschen Alkoholwirtschaft von ca. 1,2 Milliarden € (= 1.200.000.000 €) mit Jugendlichen, an die diese Getränke gar nicht verkauft werden dürften. Nun könnte man vorbringen, dass diese Verhältnisse keineswegs 1 zu 1 auf Deutschland übertragbar seien (wobei die Schweiz nun nicht im Verdacht steht, einem völlig anderen Kulturkreis anzugehören...). Aber selbst wenn man von einer Abweichung nach unten von rund einem Viertel ausginge, lägen wir noch immer bei einer knappen Milliarde Euro Umsatz in Deutschland. Das ist eine Größenordnung, die weit über die durch andere Zusammenhänge bekannt gewordenen „peanuts“ hinausgeht und bei der eine flächendeckende Selbstregulation durch die Betroffenen kaum vorausgesetzt werden kann. Hier sollte dem Jugendschutzgesetz durch geeignete Kontrollen (auch durch die zum Teil kontrovers diskutierten Testkäufe!) und gegebenenfalls das Verhängen von Sanktionen zu deutlich mehr Geltung verholfen werden. Derartige Maßnahmen zur Verringerung der Verfügbarkeit würden einen wichtigen Beitrag zur Alkoholprävention leisten. Vorzugsweise in Kombination mit weiteren verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen.Fachstelle für Suchtprävention im Suchthilfezentrum des DRK Odenwaldkreis, Untere Seewiese 11, 64711 Erbach, Tel.: 06062-60775, Fax: 06062-60774, mail: suchtvorbeugung@drk-odenwaldkreis.de |